Rechte und finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

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Für viele Alleinerziehende ist es ohne finanzielle Hilfe von außen nicht möglich, über die Runden zu kommen. Sie möchten arbeiten, doch potentielle Arbeitgeber sind skeptisch oder es findet sich keine passende Kinderbetreuung. Also bleiben sie bei ihrem Kind und haben somit häufig finanzielle Probleme.



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Finanzielle Hilfe für Alleinerziehende

Wir geben Dir hier einen Überblick, welche Arten von finanzieller Hilfe es speziell für Alleinerziehende gibt. Außerdem haben wir allgemeine finanzielle Leistungen aufgeführt, von denen Alleinerziehende profitieren.



Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehenden steht ein Entlastungsbetrag von 1.908 Euro pro Jahr zu. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 240 Euro.

  • Dafür muss das Kind zum Haushalt des alleinerziehenden Elternteils gehören und Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben.
  • Um den Entlastungsbeitrag zu bekommen, solltest Du als alleinerziehende Person in der Steuerklasse 2 sein, so kannst Du Dir den Freibetrag schon beim Lohnsteuerabzug sichern.
  • Wenn Du mehr als ein Kind hast, solltest Du den Antrag auf Zuschlag (von 240 Euro) zum Entlastungsbetrag beim Finanzamt beantragen, indem Du den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllst. Der Entlastungsbetrag wird jährlich allerdings nur einmal ausgezahlt, auch bei mehreren Kindern.

Unterhaltsvorschuss als Hilfe für Alleinerziehende

Unterhaltsvorschuss bekommen alleinerziehende Eltern, die keinen oder nur unregelmäßig vom getrennten Partner Unterhalt erhalten, das Kind unter 12 Jahren ist und der alleinerziehende Elternteil in Deutschland lebt. Diese Unterstützung wird bei der Unterhaltsvorschussstelle, die in der Regel zum Jugendamt gehört, beantragt.

  • Das Antragsformular und das Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss erhält man bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
  • Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt für Kinder bis unter 6 Jahren 150 Euro monatlich und für Kinder von 6 bis 12 Jahren monatlich 201 Euro.
  • Und, was ein neuer Beschluss ab 2017 ist, Kinder bis 18 Jahre bekommen 268 Euro. Auf den Mindestunterhalt wird das volle Kindergeld für ein erstes Kind angerechnet.
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Für Alleinerziehende gibt es Deutschland zahlreiche finanzielle Hilfen. Du musst sie nur beantragen. imago images / ingimage

Wohngeld

Wenn man als ein Alleinerziehender ein geringes Einkommen hat und keine Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhält, kann man Wohngeld beantragen. Dies soll helfen, die Wohnkosten zu tragen. Ein weiterer Faktor für den Anspruch auf Wohngeld ist die Anzahl der Mitglieder im Haushalt. Bei der kommunalen Wohngeldstelle kann man sich informieren, ob man mit Wohngeld unterstützt werden kann.

Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen

Die Kosten für öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten oder Schulhorte sind meist vom Einkommen und dem Wohnort abhängig und können zwischen 0 und 600 Euro pro Monat liegen. Oft besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Ermäßigung der Elternbeiträge zu stellen.

  • Private Betreuung oder die Mitgliedschaft in einer Elterninitiative kosten in der Regel mehr, bringen aber auch Vorteile, wie bessere Betreuungszeiten und -intensität mit sich. Als Richtwert kann man von 5,50 Euro pro Stunde für eine Tagesmutter oder 7,50 bis 10 Euro pro Stunde für eine Kinderfrau ausgehen. Bei einem sehr niedrigen Einkommen, wenn man studiert oder noch in der Ausbildung ist, kann auch ein Zuschuss für die Kosten einer Tagesmutter in Form der wirtschaftlichen Hilfe des Jugendamtes beantragt werden.
  • Auch bieten viele familienfreundliche Arbeitgeber finanzielle Unterstützung für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern. Immer mehr Arbeitgeber richten zudem eine betriebliche Kinderbetreuung ein.
  • Alleinerziehende können Kinderbetreuungskosten, die zum Beispiel durch eine Tagesmutter oder ein Au-Pair entstanden sind, zu zwei Dritteln, maximal bis 4000 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen. In der Regel können die Kinderbetreuungskosten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr geltend gemacht werden, es sei denn, das Kind kann auch danach aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen. In dem Fall gibt es keine Altersbeschränkung.

Mutterschaftsgeld

Während des Mutterschutzes besteht die Möglichkeit, Mutterschaftsgeld als Lohnersatzzahlung zu erhalten.

  • Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel von der staatlichen Sozialversicherung oder anderen öffentlichen Institutionen gezahlt. Die genauen Bedingungen und Höhe des Mutterschaftsgeldes können je nach Land und Gesetzgebung variieren. In einigen Ländern erhalten Frauen während des Mutterschaftsurlaubs ihren vollen Lohn weiterhin, während in anderen Ländern ein bestimmter Prozentsatz des vorherigen Einkommens gezahlt wird.
  • Um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben, musst Du in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel den Nachweis Deiner Schwangerschaft und einer bestimmten Anzahl von Beitragszeiten zur Sozialversicherung.
  • Die Dauer des Mutterschaftsgeldes kann ebenfalls unterschiedlich sein, wobei sie in der Regel den Zeitraum vor und nach der Geburt abdeckt.

Elterngeld

Einen Anspruch auf Elterngeld haben nicht nur berufstätige Mütter, sondern auch welche, die studieren, in Ausbildung oder arbeitslos sind. Zwischen mindestens 300 Euro bis maximal 1.800 Euro pro Monat stehen einer Mutter, je nach Einkommen vor der Geburt, zu. Zudem hat man dann Anspruch darauf, das Elterngeld länger, das heißt für 14 statt 12 Monate zu beziehen.

Kindergeld

Als Grundversorgung für jedes Kind steht Eltern Kindergeld zu. Es liegt bei 250 Euro pro Monat für die ersten drei Kinder. Alleinerziehende erhalten in der Regel den vollen Kindergeldbetrag. Kommt der Ex-Partner seinen Unterhaltsverpflichtungen zuverlässig nach, kann sich dieser jedoch 50 Prozent des Kindergeldes von seinen Unterhaltszahlungen abziehen. Weitere Informationen findest Du in unserem Artikel "Unterhalt beim Wechselmodell: Das musst Du wissen".

Kinderzuschlag

Alleinerziehende, die arbeiten, haben die Möglichkeit, einen Kinderzuschlag ergänzend zum Kindergeld zu erhalten. Dieser Kinderzuschlag stellt eine Alternative zum Arbeitslosengeld II dar. Ob er sich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die nicht leicht zu überschauen sind.

Kinderfreibetrag

Kinderfreibeträge stellen eine Alternative zum Kindergeld dar und betragen insgesamt 7.356 Euro pro Jahr bzw. 3.678 Euro für jeden Elternteil, wenn sie getrennt leben. Kinderfreibeträge treten in Kraft, wenn eine alleinerziehende Mutter 33.000 Euro oder mehr im Jahr verdient. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages vom Vater des Kindes kann beantragt werden, wenn er seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht zu mindestens 75 Prozent nachkommt.

Arbeitslosengeld

Leider sind viele Alleinerziehende von Arbeitslosigkeit betroffen oder das monatliche Einkommen reicht nicht aus, so dass sie zusätzlich auf Arbeitslosengeld I oder II angewiesen sind. Es steht einem grundsätzlich zu, wenn man arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet hat und eine bestimmte Anwartschaftszeit erfüllt. Da die Rechtslage beim Arbeitslosengeld nicht leicht zu überschauen ist und zudem viele der anderen genannten Leistungen in Abhängigkeit zum Arbeitslosengeld stehen, ist es am besten, sich individuell von seiner zuständigen Agentur für Arbeit beraten zu lassen.

Sozialgeld

Als Empfänger von Bürgergeld, kann man als alleinerziehender Elternteil für sein Kind zusätzlich Sozialgeld beantragen. Es beträgt 237 Euro für Kinder bis 6 Jahre, 291 Euro für Kinder bis 14 Jahre und 311 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen oder Personen zwischen 15 und unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind, erhalten 327,00 Euro.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe umfasst Lebensunterhaltskosten, zum Beispiel für Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft oder Heizkosten. Als alleinerziehende Mutter besteht unter Umständen ein Anspruch auf Sozialhilfe. Alleinerziehende können sie beantragen, wenn für sie nicht mehr als drei Stunden Arbeit täglich möglich sind, zum Beispiel weil die Betreuung des Kindes nicht sichergestellt werden kann. Zudem darf der Antragssteller nicht voll erwerbsgemindert und das Kind nicht älter als 15 Jahre sein. Man sollte sich am besten direkt beim Sozialamt erkundigen, ob sich ein Antrag auf Sozialhilfe lohnen könnte.

Sonstige Hilfe für Alleinerziehende

Neben der finanziellen Hilfe können Alleinerziehende oft auch von anderen Angeboten von Arbeit- und Gesetzgeber profitieren. Hier haben wir eine Übersicht zusammengestellt, die den Alltag eines Alleinerziehenden über das Finanzielle hinaus erleichtern kann:

Freistellung bei krankem Kind

Alleinerziehende können 20 Tage von der Arbeit freigestellt werden, wenn ihr Kind krank und jünger als 12 Jahre ist. Dazu müssen sie aber in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein und ein ärztliches Attest vorlegen, das die Notwendigkeit ihrer Pflegetätigkeit belegt. Mehr Infos dazu gibt es in unserem Artikel “Kind krank und Arbeit: Das musst Du beachten“.

Haushaltshilfe

Wenn man als Alleinerziehender ins Krankenhaus muss und ein Kind hat, dass jünger als 12 Jahre ist, hat man Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Oftmals ist es auch möglich, eine Haushaltshilfe zu bekommen, wenn eine Krankheit zu Hause auskuriert wird.

Mutter-Kind-Kur

Vorsorge- und Rehabilitationskuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Zahlreiche Kliniken und Einrichtungen des Müttergenesungswerks bieten auch Therapieangebote speziell für Alleinerziehende.

  • Bei Kurantritt hat man Anspruch auf eine Familienpflegerin, die das Kind zu Hause versorgt. Meist ist es jedoch so, dass Kinder ihre Mütter in die Kur begleiten.
  • Die Kosten für eine in der Regel 21 Tage dauernde Mutter-Kind-Kur übernimmt zu großen Teilen die zuständige Krankenkasse, es fällt aber eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag an. Für Kinder bis 12 Jahre werden die Kosten von der Krankenkasse im Übrigen auch dann getragen, wenn das Kind nicht mitkommt.
  • Die Landesverbände des Vereins Alleinerziehende Mütter und Väter oder dem Müttergenesungswerk informieren über die verschiedenen Angebote. Über den Kuranspruch entscheidet der zuständige Arzt. Tipps für die Beantragung einer Mutter-Kind-Kur findest Du hier.

Mutterschutz

Für alle schwangeren Frauen, die sich in einem vertraglich geregelten Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber befinden, gilt das Mutterschutzgesetz. Dabei ist es unerheblich, ob man später alleinerziehend sein wird oder in einer Partnerschaft lebt. Der Mutterschutz umfasst zum Beispiel Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, einen besonderen Kündigungsschutz und Schutzfristen vor und nach der Geburt.

Elternzeit

Leider herrschen in der Arbeitswelt oft noch Vorurteile gegenüber alleinerziehenden Müttern. Wenn die Elternzeit eingeplant ist, ist es ratsam, schon frühzeitig den Wiedereinstieg mit dem Arbeitgeber zu planen. Vielleicht kann die Elternzeit für eine Weiterqualifizierung genutzt werden, die Chancen auf eine bessere Position nach dem Wiedereinstieg eröffnet. Grundsätzlich haben Mütter einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.

Alternative: Großelternzeit

Bei Minderjährigen, die die Schule besuchen oder sich im letzten, bzw. vorletzten Ausbildungsjahr befinden und diese Ausbildung vor dem 18. Lebensjahr begonnen haben, besteht die Möglichkeit, dass die Großeltern für die Kinderbetreuung von ihrer Arbeit freigestellt werden. Dafür muss das Kind im Haushalt der Großeltern leben. Außerdem besteht ein Anspruch auf Elternzeit, wenn der Elternteil des Kindes auf Grund einer schweren Krankheit das eigene Kind nicht betreuen kann. Genauso wenn der Elternteil verstorben ist oder an einer schweren Behinderung leidet. Die Großeltern erhalten allerdings keine finanzielle Entschädigung, Elterngeld von mindestens 300 Euro stehen der jungen Mutter jedoch zu. Ist also eine dieser speziellen Situationen der Fall, steht den Großeltern Anspruch auf Elternzeit zu.

Kinderbetreuung

Besonders wenn man als alleinerziehende Mutter nach der Geburt schnell wieder arbeiten möchte, ist eine gut funktionierende Kinderbetreuung wichtig. Aber auch wenn man nicht arbeitet und flexibel in der Zeiteinteilung ist, ist es ratsam, das Kind auch von anderen Personen betreuen zu lassen und den Kontakt zu anderen Kindern zu fördern. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Entwicklung und das Sozialverhalten eines Kindes aus, es kann auch eine Entlastung und mehr Zeit für einen selbst bedeuten.

Kinderbetreuung 0-3 Jährige und darüber hinaus

Mit dem 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz zur Steigerung von Betreuungsmöglichkeiten für 0- bis 3-Jährige und dem ab 2013 vorgesehenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder dieser Altersgruppe, sind wichtige Grundsteine zwar schon gelegt worden.

  • Dennoch sind fehlende Betreuungsmöglichkeiten häufig der Grund, dass alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 3 Jahren nicht arbeiten können. Öffnungszeiten von Kindertagesstätten sind zudem oft schlecht mit Arbeitszeiten zu vereinen, zum Beispiel wenn man selbständig ist oder im Einzelhandel bis spät abends und am Wochenende arbeiten musst.
  • Da nützt es auch nichts, dass alleinerziehende Mütter bei der Vergabe von Betreuungsplätzen bevorzugt berücksichtigt werden. Ohne zusätzliche private Hilfe, zum Beispiel von den Großeltern, können die wenigsten alleinerziehenden Mütter Beruf und Kinderbetreuung in Einklang bringen.
  • Grundsätzlich stehen folgende Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung: Kindertagesstätte / Kinderkripp; privates Netzwerk wie Großeltern, Freunde und Nachbarn; Tagesmutter/-vater; Kinderfrau; Au-Pair; Elterninitativen.
  • Für Kinder ab 3 Jahren besteht zwar ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, doch auch hier gibt es viele Unterschiede, was Angebot und Öffnungszeiten betrifft. So wird zum Beispiel oft keine Übermittagbetreuung angeboten oder es besteht nur die Möglichkeit, das Kind ein paar Stunden betreuen zu lassen. So ist es häufig dennoch nötig, eine zusätzliche private Betreuung zu organisieren.
  • Für ein schulpflichtiges Kind besteht neben den bereits genannten, privaten Betreuungsformen an manchen Schulen die Möglichkeit, nach dem Unterricht in einem Hort betreut zu werden. Alleinerziehende werden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt. Allerdings sind solche Plätze rar. Aus diesem Grund sollte man sich frühzeitig um einen Hortplatz bewerben. Alleinerziehende können sich auch bei der jeweils zuständigen Stelle, zum Beispiel dem Jugendamt oder der Agentur für Arbeit, ausführlich beraten lassen. Oftmals ist es jedoch sinnvoll, eine unabhängige Beratungsstelle aufzusuchen, die einen umfassend und der persönlichen Situation entsprechend beraten kann. Das kann zum Beispiel eine Sozial- oder Familienberatungsstelle eines gemeinnützigen Vereins oder Wohlfahrtsverbandes sein. Das zuständige Jugendamt informiert in der Regel darüber, welche Beratungsstellen sich in der Nähe befinden.

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